Im Kanton Luzern wird zur Fasnacht eindringlich vor dem Mitführen von Softair-, Schreckschuss- und Imitationswaffen gewarnt. Die Polizei hat festgestellt, dass viele verkleidete Fasnächtler, darunter Cowboys, Jäger und Polizisten, diese Waffen bei sich tragen. Das Tragen solcher Waffen ist jedoch laut Waffengesetz in der Öffentlichkeit verboten und kann ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wer mit diesen Waffen erwischt wird, muss mit einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft rechnen.
Die Luzerner Polizei rät dazu, keine solchen Waffen zur Fasnacht mitzubringen und weist darauf hin, dass nur als Spielzeugwaffen deutlich erkennbare und transparente Gegenstände erlaubt sind. Für Unsicherheiten bezüglich der Kostümausstattung stehen die Beamten gerne beratend zur Seite – sei es per E-Mail, Telefon oder über Social Media. Bleiben Sie sicher und genießen Sie die Fasnacht ohne Probleme!