Neues Korporationsaufsichtsgesetz: Gleichheit für Frauen in Nidwalden!
Das neue Korporationsaufsichtsgesetz soll ab 1. Oktober 2026 in Kraft treten und verbessert die Rechte der Korporationsbürger:innen.
Neues Korporationsaufsichtsgesetz: Gleichheit für Frauen in Nidwalden!
Das neue Korporationsaufsichtsgesetz steht vor dem Durchbruch! Es regelt die Organisation und Aufsicht von Korporationen und sichert das Korporationsvermögen. Besonders wichtig: Die verfassungsmäßigen Grundrechte beim Erwerb und Verlust des Korporationsbürgerrechts werden respektiert.
In der zweiten Vernehmlassung erhielt das Gesetz überwiegend positive Rückmeldungen, doch der Regierungsrat hat einige Anpassungen vorgenommen, um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden. Dies beinhaltet eine Klarstellung, dass Korporationen zum Beitritt in die Nidwaldner Vereinigung verpflichtet werden können. Eine bahnbrechende Neuerung ist die Möglichkeit für Frauen, sich im Korporationsregister eintragen zu lassen, wodurch die bisher rechtlich bedenkliche Stellung beendet wird. Frauen, die aufgrund von Heiratsänderungen ihre Rechte verloren haben, können sich ebenfalls registrieren. Der 14. Juni 1981 gilt als Stichtag, da an diesem Tag das Gleichheitsrecht in der Bundesverfassung in Kraft trat.
Trotz einiger Stimmen, die das Gesetz als verfassungswidrig kritisieren, zeigt sich der Regierungsrat überzeugt von der Rechtmäßigkeit des Entwurfs. Landwirtschafts- und Umweltdirektor Joe Christen bekräftigt: „Wir haben ein verfassungskonformes Aufsichtsgesetz erarbeitet.“ Die Vorlage wird nun dem Kantonsparlament zur Beratung vorgelegt, mit dem Ziel, das Gesetz am 1. Oktober 2026 in Kraft zu setzen.