Im Dezember 2024 hat der Regierungsrat die Vernehmlassung zur Totalrevision der kantonalen Reklamegesetzgebung eröffnet – ein absolut notwendiger Schritt! Denn die bestehenden Regelungen sind längst überholt. Besonders im Fokus stehen die neuen, zeitgemäßen Vorgaben für beleuchtete und bewegte Reklamen sowie die bislang unzureichend geregelte Wahlwerbung. Baudirektorin Therese Rotzer-Mathyer kündigt an: „Wir haben nun eine schlanke Verordnung!“ Statt 52 Paragraphen gibt es künftig nur noch 16.
Die Resonanz zur neuen Gesetzgebung ist überwältigend positiv. Zukünftig bleiben temporäre Reklamen grundsätzlich bewilligungspflichtig, aber das Verfahren wird deutlich vereinfacht. Die lokalen Einschränkungen für bewilligungsfreie Veranstaltungswerbung wurden aufgehoben: Nun können Reklamen für regionale Events im gesamten Kanton ohne Genehmigung aufgestellt werden! Zudem können Firmenfahnen bis zu einer Fläche von 2,5 Quadratmetern ohne Bewilligung prangen. Der Regierungsrat hat die überarbeitete Vorlage bereits für den Landrat verabschiedet, die im Herbst diskutiert werden soll. Der Plan: Die neue Reklamegesetzgebung tritt im ersten Quartal 2026 in Kraft.