Die Schweizer Regierung plant eine bedeutende Reform zur Unterstützung der familienergänzenden Betreuung von Vorschulkindern. Ein neuer Vorschlag sieht vor, dass Gemeinden sich mit mindestens 40 % an den Kosten der Betreuung beteiligen müssen, um Eltern finanziell zu entlasten und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Besonders für Kinder mit Behinderungen oder Entwicklungsstörungen sind zusätzliche finanzielle Beiträge vom Kanton vorgesehen, um deren höheren Betreuungsbedarf zu decken.
Die Bildungsdirektion erhält die Möglichkeit, Gemeinden bei der Analyse ihres Betreuungsbedarfs zu unterstützen und sicherzustellen, dass auch Kinder mit besonderen Bedürfnissen angemessene Angebote erhalten. Dies würde eine umfassende Förderung frühzeitig identifizieren und ermöglichen. Neu geplante Subventionen vom Kanton sollen alle Angebote umfassen, die die Entwicklung von Vorschulkindern unterstützen.
Trotz dieser vielversprechenden Ansätze wird eine Mitfinanzierung des Kantons durch den Regierungsrat als nicht sachgerecht erachtet, da der Kanton bereits stark belastet ist. Ein entsprechender Gesetzesentwurf zur Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes wird dem Kantonsrat jedoch nicht vorgelegt, da auf Bundesebene bereits an Lösungen gearbeitet wird.