Das Obergericht hat am 31. Oktober 2024 entschieden, dass der Beizug einer Fachperson durch die damalige Geschäftsleitung der Staatsanwaltschaft III rechtens war und damit die Ausstandsbegehren der vier Beschuldigten zurückgewiesen. Diese hatten behauptet, der Einsatz der Fachkraft, die zur Qualitätssicherung beauftragt wurde, könnte den Anschein der Befangenheit bei den ermittelnden Staatsanwälten erwecken.
Das Gericht hebt hervor, dass die hohe Komplexität und Tragweite des Verfahrens eine fachkundige Unterstützung notwendig machte. Diese Maßnahme diente nicht nur der Effizienz, sondern auch dem öffentlichen Interesse, da sie Zeit und Kosten sparen sollte. Das aktuelle Verfahren, das mehrere Exponenten der Raiffeisen und Aduno betrifft, bleibt nun beim Bundesgericht anhängig, während die Staatsanwaltschaft aufgrund des laufenden Verfahrens keine weiteren Informationen veröffentlicht.