Nach einem schockierenden Vorfall mit einem Rottweiler, der Ende Oktober in Adlikon zwei Kinder verletzte, ereignete sich Anfang Dezember in Winterthur erneut ein schwerer Angriff. Ein fünfjähriges Kind erlitt dabei massive Kopfverletzungen und musste notoperiert werden. Diese Vorfälle haben die Behörden alarmiert und zu neuen Regelungen geführt.
Ab dem 1. Januar 2025 wird der Rottweiler auf die Gefährdungsliste II gesetzt, was Zucht, Erwerb und Zuzug dieser Rasse verbietet. Der Kanton Zürich hat derzeit rund 350 Rottweiler registriert. Halter dieser Hunde müssen künftig eine spezielle Haltebewilligung beantragen, die eine Wesensbeurteilung des Hundes und eine Eignungsprüfung des Halters umfasst. Regierungspräsidentin Natalie Rickli betont, dass diese Maßnahmen der Sicherheit der Bevölkerung dienen und eine Verantwortung für Hundehaltende darstellen.