Nach hitzigen Debatten hat der Kantonsrat am 31. Oktober 2022 eine entscheidende Änderung des Gesundheitsgesetzes zur Sterbehilfe mit knapper Mehrheit beschlossen. Ab 1. Juli 2023 dürfen Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen in Zürcher Gemeinden auf eigene Kosten Sterbehilfe in Anspruch nehmen – allerdings sind private Heime ohne Leistungsauftrag ausgeschlossen. Nun fordert eine Volksinitiative eine Erweiterung dieser Regelung auf weitere Institutionen, einschließlich Spitäler, psychiatrische Einrichtungen und sogar Justizvollzugsanstalten.
Der Regierungsrat hat die Volksinitiative jedoch als zu weitreichend abgelehnt. In Spitäler sei die Hauptaufgabe die Genesung, nicht die Sterbehilfe, was auch die Prinzipien der Palliativversorgung in Frage stelle. Außerdem sieht der Regierungsrat erhebliche Risiken für psychisch kranke Patienten, die möglicherweise unter Druck gesetzt werden, Suizidhilfe in Anspruch zu nehmen. Trotz der Ablehnung der Initiative unterstützt der Regierungsrat das Anliegen, das Selbstbestimmungsrecht in Alters- und Pflegeheimen zu stärken und möchte die Duldungspflicht auch auf private Heime ausdehnen. Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli betonte, dass jeder Einzelne sich mit dem eigenen Lebensende auseinandersetzen sollte, während der Kantonsrat nun über die Volksinitiative beraten wird.