Zug

Neues Übertrittsverfahren im Kanton Zug: Chancen oder Hürden für Schüler?

Der Bildungsrat des Kantons Zug hat ein neues Übertrittsverfahren für das Langzeitgymnasium eingeführt, das die Vergabe von Plätzen stärker überprüfen soll. Ab dem Schuljahr 2028/29 tritt das Verfahren in Kraft, abhängig vom Ausgang einer noch ausstehenden Gesetzesinitiative für einen prüfungsfreien Übertritt. Das Verfahren kombiniert die bisherigen Bewertungen durch Lehrpersonen mit einem zusätzlichen Test, um eine fundierte Entscheidung für die Zuweisung zum Langzeitgymnasium zu ermöglichen.

Immer mehr Schülerinnen und Schüler entscheiden sich für das Langzeitgymnasium, was wiederum die Sekundarschulen unter Druck setzt, da sie ihre besten Talente verlieren. Die Änderungen am Übertrittsverfahren wurden inmitten von Kritik während der Vernehmlassung überarbeitet, um faire und ausgewogene Entscheidungen zu gewährleisten. Zudem werden kostenlose Vorbereitungskurse für alle Kinder angeboten, um sicherzustellen, dass kein Kind aufgrund eines schlechten Prüfungstags benachteiligt wird. Der Kantonsrat wird in Kürze über die Gesetzesinitiative beraten, die einen prüfungsfreien Übertritt ins Gymnasium fordert. Bis eine Entscheidung getroffen wird, bleibt das neue Verfahren jedoch in der Warteschleife.

Quelle
Kanton Zug

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