Der Regierungsrat des Kantons Zug hat eine wichtige Entscheidung getroffen! Die Programmvereinbarung «Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S» wird bis zum 4. März 2026 verlängert. Dies bedeutet, dass der Bund weiterhin 250 Franken pro Monat und Person bereitstellt, mit maximal 3000 Franken pro Jahr. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den betroffenen Personen den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Ein weiterer dringender Punkt: Die Notfallpraxis der Zuger Ärzte-Gesellschaft steht auf der Kippe. Nach zwei Bundesgerichtsentscheidungen können keine Notfallzuschläge mehr abgerechnet werden, was das wirtschaftliche Überleben der Praxis gefährdet. Der Regierungsrat hat daher eine Übergangslösung beschlossen, die an den Kantonsrat zur Genehmigung weitergeleitet wird. Jährliche Kosten von rund 600.000 Franken für den Kanton stehen auf der Agenda.
Zusätzlich unterstützt der Regierungsrat das Digitalisierungsprojekt «Zuger Zeitungen III» mit 161.765 Franken aus dem Lotteriefonds. Ziel ist die Digitalisierung aller Ausgaben der Zuger Nachrichten von 1930 bis 1995, was den Zugang zu historischem Material erleichtert und langfristig sichert. Außerdem wird das Projekt «Kirsch-Depot» sowohl für Erstellungskosten mit 100.000 Franken als auch für Betriebskosten 2027 mit 25.000 Franken gefördert. Diese Initiativen sollen die kulturelle Identität und das Erbe des Zuger Kirschs bewahren!