Zug

Regierungsrat Zug: Neues Gesetz zur Inkassohilfe und Unterhaltsbeiträgen!

Im Kanton Zug wird die Inkassohilfe neu verbindlich durch eine Fachstelle organisiert. Diese Regelung tritt in Kraft als Antwort auf die Revision der Inkassohilfeverordnung des Bundes, die am 1. Januar 2022 galt. Gemeinden und Kanton müssen nun die Fachstelle für Inkasso- und Unterhaltsbeiträge beauftragen. Zudem wird ein neues Finanzierungsmodell implementiert, bei dem alle Einwohner und Bürgergemeinden sowie der Kanton anteilig zur Finanzierung beitragen. Neu trägt der Kanton auch die Kosten für die Inkassohilfe bei Personen aus dem Asylbereich.

Zusätzlich erhalten der Verein Jam On für die Betriebsjahre 2026 bis 2028 jährlich 70’000 Franken aus dem Lotteriefonds, um die Zuger Jugend zu unterstützen und einen Zugang zur Medienlandschaft zu bieten. In weiteren Nachrichten wird Alberto Pezzuto nach 34 Jahren im Sozialamt pensioniert, während mehrere Mitarbeiter für langjährige Dienstjubiläen geehrt werden.

Quelle
Kanton Zug

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