Die Zuger Regierung hat die Ausführungsbestimmungen zum CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024 grundsätzlich befürwortet, verlangt jedoch präzisere Vorgaben, insbesondere zu Wärmeerzeugungsanlagen und den Übergangsregelungen für Unternehmen. Dies geschieht in Übereinstimmung mit der Stellungnahme der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren vom 11. September 2024.
Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Anträge für Leichenpässe, die für den Transport von Verstorbenen ins Ausland erforderlich sind, beim zuständigen Zivilstandsamt eingereicht werden. Diese Entscheidung, die die Zuständigkeit des Kantonsarztes verändert, wurde ebenfalls am 1. Oktober 2024 getroffen. Zudem verabschiedete die Regierung finanzielle Unterstützungen für den Ersatzbau des Schützenhauses der Kleinkaliberschützen in Hünenberg in Höhe von maximal 108.200 Franken sowie 65.000 Franken für die Schützen Ägerital-Morgarten zur Erneuerung ihrer Trefferanzeige.