Im Kanton Aargau steht eine Gesetzesänderung zur Offenlegung der politischen Finanzierung an. Die FDP-Fraktion hat eine Motion eingebracht, die den Regierungsrat dazu veranlasst hat, einen Vorschlag zur Anpassung des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) an den Grossen Rat zu übermitteln. Dieser Schritt folgt den neuen Transparenzregeln des Bundes, die seit Oktober 2022 gelten.
Die geplanten Vorschriften erfordern von Parteien und parteilosen Grossratsmitgliedern die Offenlegung von freiwilligen Zuwendungen ab 15’000 Franken. Auch Wahl- und Abstimmungskampagnen mit Ausgaben über 50’000 Franken müssen transparent gemacht werden. Ein digitales Register wird von der Staatskanzlei eingerichtet, während die Finanzkontrolle die Einhaltung der Vorschriften überwacht. Die neuen Transparenzregeln sollen voraussichtlich am 1. Januar 2027 in Kraft treten, und dabei werden die bestehenden Schwellenwerte des Bundes als Maßstab herangezogen.