Neues Jagdgesetz ab September: Aargauer Wildtiermanagement im Fokus!
Am 1. September 2025 tritt die revidierte Verordnung zum Jagdgesetz im Kanton Aargau in Kraft, die Änderungen der Bundesgesetzgebung umsetzt.
Neues Jagdgesetz ab September: Aargauer Wildtiermanagement im Fokus!
Am 13. Dezember 2024 hat der Bundesrat das neue Jagdgesetz verabschiedet, das ab dem 1. Februar 2025 in Kraft tritt. Wesentliche Änderungen betreffen die Regulierung von Wolfsrudeln, die Finanzierung von Präventionsmaßnahmen und die Entschädigung für Schäden durch Biber. Auch die interkantonale Koordination der Jagdplanung wird verbessert, während neue Regelungen für Jagdmethoden und den Schutz von Wildtieren eingeführt werden.
Die überarbeitete Jagdverordnung des Kantons Aargau (AJSV) wurde am 2. Juni 2025 vom Regierungsrat genehmigt und vom Bund am 9. Juli 2025 akzeptiert. Sie tritt am 1. September 2025 in Kraft. Die Revision umfasst zentrale Themen wie Jagdschulungen, Schutzmaßnahmen gegen große Raubtiere sowie die Administration der Jagdreviere im Kanton. Ziel ist es, die neuen bundesgesetzlichen Vorgaben zügig umzusetzen und das Jagdverfahrens für die Pachtperiode von 2027 bis 2034 zu festigen.