Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat offiziell das Kantonsreferendum gegen das umstrittene Bundesgesetz zur Individualbesteuerung beschlossen. Zwar wird die Beseitigung der sogenannten Heiratsstrafe begrüßt, aber die Regierung kritisiert die komplizierten administrativen Anforderungen und die neuen Ungleichbehandlungen, die mit dem Gesetz einhergehen. Die Individualbesteuerung soll den finanziellen Nachteil von verheirateten Paaren gegenüber Unverheirateten beseitigen, könnte jedoch Einverdienerfamilien und Haushalte mit niedrigem Zweiteinkommen stärker belasten und zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand führen.
Durch die Einführung der neuen Regelung drohen dem Kanton Aargau jährliche Mindereinnahmen von etwa sieben Millionen Franken. Eine grundlegende Umstellung des gesamten Steuersystems wird gefordert, was auf lange Sicht zu massiven finanziellen Einbußen führen könnte. Der Regierungsrat kritisiert, dass einfachere Lösungen wie das Splittingverfahren schneller hätten umgesetzt werden können, um die Heiratsstrafe abzuschaffen und Chancengleichheit zu schaffen. In den kommenden 100 Tagen können acht Kantone, darunter Aargau, ein Volksreferendum ergreifen, um gegen das neue Gesetz zu votieren.