Aargau

Neues Jagdgesetz im Aargau: Änderungen stehen kurz bevor!

Am 13. Dezember 2024 setzte der Bundesrat das geänderte Jagdgesetz in Kraft, das am 1. Februar 2025 wirksam wird. Parallel dazu verabschiedete der Regierungsrat des Kantons Aargau am 19. März 2025 die angepasste Jagdverordnung (AJSV), die jedoch noch die Genehmigung des Bundes benötigt. Die neuen Regelungen betreffen unter anderem die Regulation von Wolfsrudeln und Maßnahmen zur Abgeltung von Schäden durch Biber.

Die Jagdkommission des Kantons hatte bereits 2021 den Bedarf zur Revision des Jagdgesetzes festgestellt. Durch die nun beschlossenen Änderungen soll eine Verbesserung bei der Jagdausbildung sowie eine klare Koordination der Jagdplanung erreicht werden. Specifiche Themen der Überarbeitung umfassen unter anderem die Bejagung von Gämse und Rothirsch, den Einsatz von Stöberhunden, und Regelungen für Wildtierkorridore. Allerdings wird die Verabschiedung des kantonalen Jagdgesetzes auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, um weitere Fachgespräche zu führen.

Quelle
Staatskanzlei Aargau

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert