Liechtenstein plant radikale Verkürzung der Verjährungsfrist auf 10 Jahre!
Die liechtensteinische Regierung empfiehlt die Verkürzung der zivilrechtlichen Verjährungsfrist auf zehn Jahre. Entscheidung 2025.
Liechtenstein plant radikale Verkürzung der Verjährungsfrist auf 10 Jahre!
Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am 4. November 2025 in ihrer Sitzung eine bedeutende Änderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches beschlossen. Die geplante Reform zielt auf eine drastische Verkürzung der allgemeinen zivilrechtlichen Verjährungsfrist von 30 Jahren auf lediglich 10 Jahre ab. Diese Entscheidung ist eine Reaktion auf die Herausforderungen des digitalen Zeitalters und den zunehmenden Anforderungen durch Automatisierung und Digitalisierung.
Der Vergleich mit den Rechtsordnungen anderer deutschsprachiger Länder sowie die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist für Geschäftsbücher von 10 Jahren verdeutlicht, dass die gegenwärtige Frist nicht mehr zeitgemäß ist. Die zweite und abschließende Lesung der Vorlage wird für Dezember 2025 erwartet.