Regierung beantwortet Fragen zum Waffenrecht und Amokbedrohung in Liechtenstein
Die Regierung Liechtensteins hat am 27. Januar 2026 die Antworten zur Interpellation über Waffenrecht und Amokbedrohung verabschiedet.
Regierung beantwortet Fragen zum Waffenrecht und Amokbedrohung in Liechtenstein
Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am 27. Januar 2026 die Antwort auf eine wichtige Interpellation zum Thema Waffenrecht verabschiedet. Diese Interpellation wurde am 23. Juli 2025 von sieben Landtagsabgeordneten eingereicht und im September 2025 von der Regierung behandelt. Die Abgeordneten verlangten Auskunft über das liechtensteinische Waffenrecht sowie über bestehende Präventions- und Unterstützungsstrukturen in Bezug auf mögliche Amokbedrohungen.
Die umfassenden Antworten der Regierung sind nun verfügbar und können entweder direkt bei der Regierungskanzlei oder über die offizielle Website des Fürstentums abgerufen werden. Somit erhalten Bürger und Interessierte die Möglichkeit, sich eingehender über die aktuellen Regelungen und Maßnahmen zum Thema Waffenrecht zu informieren.