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Seit dem 1. Januar 2023 ist das neue Bundesgesetz über Velowege in Kraft, und der Kanton Appenzell I.Rh. geht nun einen entscheidenden Schritt zur Umsetzung. Die Standeskommission hat einen Entwurf für ein kantonales Veloweggesetz verabschiedet, der in der Oktobersession des Grossen Rates beraten wird. Dieses Gesetz soll Klarheit schaffen und das Velofahren landesweit vereinheitlichen.

Bislang mangelte es im Kanton an einem strukturierten Velowegnetz, was oft zu Verwirrung und Unsicherheit bei Radfahrern führte. Mit dem neuen Gesetz übernehmen die Bezirke die Verantwortung für die Planung und den Bau der Velowege und können entscheiden, welche Abschnitte auch als Wanderwege genutzt werden können. Zudem werden die unterschiedlichen Interessen von Mountainbikern, Wanderern und Grundeigentümern in den Entwurf einbezogen, um die Sicherheit und den Genuss für alle Beteiligten zu gewährleisten. Wenn das Gesetz verabschiedet wird, können die Bezirke bald mit der Planung und Beschilderung beginnen – ein Schritt in Richtung eines gut markierten und sicheren Velowegnetzes in Appenzell I.Rh.

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