Neue Regeln für Schifffahrt: Bis zu acht Tage ohne Bewilligung!
Die Anpassung der Regeln für Drittstaatenpersonal in der Rheinschifffahrt ab 2026 bringt mehr Flexibilität und Rechtssicherheit für Unternehmen in Basel.
Neue Regeln für Schifffahrt: Bis zu acht Tage ohne Bewilligung!
Die Schifffahrtsbranche in Basel steht vor einer Wende! Ab dem 1. Januar 2026 dürfen ausländische Unternehmen ihre Mitarbeitenden bis zu acht Tage im Jahr ohne Bewilligung auf Flussschiffen einsetzen. Diese Regelung ist eine Antwort auf den Bedarf nach mehr Flexibilität im Umgang mit Drittstaatenpersonal. Während lokale Arbeitgeber ab dem ersten Einsatztag einfach eine Arbeitsbewilligung beantragen können, bleiben die Regelungen für EU/EFTA-Staatsangehörige unverändert.
Der Schritt, der im Rahmen eines Gesprächs zwischen dem Staatssekretariat für Migration (SEM), dem Kanton Basel-Stadt und der Schifffahrtsbranche entstanden ist, sorgt für mehr rechtliche Klarheit. Gleichzeitig verpflichtet sich die Branche, strenge Vorschriften einzuhalten, um Missbrauch zu verhindern und die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen. So wird sichergestellt, dass alle Schiffe sicher und rechtskonform in der Schweiz operieren können, während transnationale Aktivitäten weiterhin gefördert werden.