Neues Gesetz: 19,5 Millionen Franken für Armutsbekämpfung und Entwicklung
Der Regierungsrat erhöht bis 2029 die Fördermittel für Armutsbekämpfung auf 19.5 Millionen Franken und setzt Schwerpunkte in Gesundheit, Klima und Kultur. Tandiwe Erlmann leitet die neue Fachstelle ab Januar 2026.
Neues Gesetz: 19,5 Millionen Franken für Armutsbekämpfung und Entwicklung
Mit dem neuen Gesetz über die internationale Zusammenarbeit zur Armutsbekämpfung und nachhaltigen Entwicklung (GIZA) steigen die kantonalen Fördermittel bis 2029 auf beeindruckende 19.5 Millionen Franken jährlich. Diese Erhöhung von 4.3 Millionen Franken auf 0.7 Prozent der Steuererträge tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Künftig wird ein klar strukturiertes Fördersystem zur Unterstützung von Projekten, sozialen Kooperationen und Stipendien etabliert.
In einer wichtigen Neuerung wird Tandiwe Erlmann die Leitung der Fachstelle Entwicklung und Zusammenarbeit im Präsidialdepartement übernehmen. Sie bringt über 15 Jahre Erfahrung im Bereich internationale Kooperationen mit und hat einen Master in Sustainable Development sowie ein CAS in Development and Cooperation. Dabei sind strategische Schwerpunkte wie Gesundheit, Klimaresilienz und Kultur festgelegt worden, um die Armutsbekämpfung effizient zu unterstützen. Die genauen Förderbestimmungen werden im März 2026 veröffentlicht.