Am 3. Juni 2025 hat der Regierungsrat von Basel-Stadt ein umfassendes Lohnmassnahmenpaket vorgestellt, das die Gehälter von Berufseinsteigenden verbessern und die Attraktivität von Schichtberufen erhöhen soll. Gleichzeitig wird die temporäre Arbeitsmarktzulage für die Kantonspolizei durch eine dauerhafte Regelung ersetzt. Ein zentraler Punkt dieser Reform ist die Änderung der Kündigungsmodalitäten: Bei unrechtmässigen Kündigungen wird der Anspruch auf Weiterbeschäftigung durch eine Entschädigungsregelung ersetzt, die bis zu einem Jahreslohn betragen kann.

Mit dieser Regelung entfällt die aufschiebende Wirkung von Kündigungs-Rekursen, was bedeutet, dass Arbeitsverhältnisse künftig mit Ablauf der Kündigungsfrist enden, unabhängig von laufenden Rechtsverfahren. Im Kaderbereich wird zudem ein neuer Kündigungsgrund eingeführt, der es ermöglicht, Mitarbeitende bei «Wegfall der gedeihlichen Zusammenarbeit mit Vorgesetzten» ohne die Voraussetzungen der bisherigen Regelungen zu trennen. Dies betrifft etwa 100 hochrangige Mitarbeitende, die in Schlüsselpositionen arbeiten. Hierbei wird eine Abfindung von bis zu einem Jahreslohn gewährt, was eine stärkere Flexibilität für den Arbeitgeber mit sich bringt.

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