Die Fischerei-Saison in den Flüssen sowie im Lessoc- und Pérolles-See beginnt am Sonntag, den 2. März, nach der jährlichen Winterpause, die den Forellen Schutz bietet. Für die Grenzgewässer im Kanton Bern startet die Saison jedoch erst am 16. März, um eine einheitliche Regelung zu gewährleisten. Über die ganze Saison hinweg sind alle anderen kantonalen Gewässer und der Broyekanal für die Fischerei geöffnet, wobei die Schonzeiten diverser Fischarten strikt eingehalten werden müssen.
Ab dem 1. Januar 2025 treten neue kantonale Vorschriften in Kraft, die wesentliche Änderungen in der Fischerei regeln. Das Mindestalter für den Erwerb eines Fischereipatents wurde von 10 auf 12 Jahre angehoben, und der Nachweis über Fachkenntnisse ist jetzt für Langzeitpatente erforderlich. Zudem ist die Verwendung lebender Köderfische verboten, und es wurden neue Begrenzungen für die Fangzahlen eingeführt. Angler können Tages- und Wochenpatente bequem online über den virtuellen Schalter des Staates Freiburg beantragen, während die Verordnung über die Patentfischerei für die Jahre 2025-2027 nun alle neuen Vorschriften klar strukturiert auflistet.