Gesetzesänderung: Stipendien für Migranten jetzt leichter zugänglich!
Erfahren Sie, wie neue Regelungen in der Schweiz den Zugang zu Stipendien für Migranten und Konkubinatspartner verbessern.

Gesetzesänderung: Stipendien für Migranten jetzt leichter zugänglich!
Die Integration von Migranten in der Schweiz erhält einen entscheidenden Schub: Ab sofort können auch Personen mit Schutzstatus S und Ausweis F, die keinen Flüchtlingsstatus haben, Ausbildungsbeiträge beantragen! Dies ist ein bedeutender Schritt zur Unterstützung der Ausbildung. Bisher war dies nur für anerkannte Flüchtlinge oder Staatenlose möglich.
Doch das neue System bringt auch einige Herausforderungen mit sich. Um Ausbildungsbeiträge zu erhalten, sind neben finanziellen Infos auch zahlreiche persönliche Daten erforderlich. Viele stehen vor dem Problem, die nötigen Unterlagen aufgrund von Konflikten oder Unklarheiten nicht rechtzeitig einreichen zu können. Eine positive Wendung ergibt sich für Personen in festen Partnerschaften: Diese werden künftig in der Berechnung von Stipendien gleichgestellt, was eine faire Behandlung aller Lehrenden sicherstellt.
Zusätzlich werden die Stipendien und die dazugehörigen Zuschüsse erhöht, was sie leichter zugänglich macht. Die Stipendiengesuche müssen formalisiert und fristgerecht im ersten Semester des Ausbildungsjahres eingereicht werden – für das Jahr 2025/26 ist der Stichtag der 28. Februar 2026. Ein großer Schritt in Richtung Chancengleichheit für alle!