Am 18. November 2024 hat der Staatsrat der Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion (SJSD) den Vorentwurf für das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über das Gesichtsverhüllungsverbot zur Vernehmlassung freigegeben. Dieses Gesetz, das am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, verbietet das Tragen von Gesichtsbedeckungen an öffentlichen Orten, legt jedoch Ausnahmen fest, die in spezifischen Situationen gelten können.
Der Entwurf sieht zudem vor, dass die Oberamtsperson der jeweiligen Gemeinde für die Genehmigung von Ausnahmen zuständig ist. In Zukunft wird bei der Beantragung von Ausnahmen auch die Stellungnahme der betroffenen Gemeinde und der Kantonspolizei eingeholt. Darüber hinaus muss das bestehende Vermummungsverbot im kantonalen Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch an die neuen bundesrechtlichen Vorgaben angepasst werden, um rechtliche Konsistenz zu gewährleisten. Ein weiterer Aspekt des Entwurfs ist die Ergänzung des Gesetzes über Ordnungsbussen, um die Verfahren nach dem neuen Bundesgesetz zu regeln.