Kanton Freiburg senkt Tempo: Neue 50 km/h-Regel für Strassen!
Der Staatsrat hat die Änderung des Mobilitätsgesetzes beschlossen, die eine Mindestgeschwindigkeit von 50 km/h auf Kantonsstrassen festlegt.

Kanton Freiburg senkt Tempo: Neue 50 km/h-Regel für Strassen!
Eine bedeutende Gesetzesänderung tritt in Kraft! Der Grosse Rat hat am 27. November 2023 einen Entwurf angenommen, der im Mobilitätsgesetz (MobG) festlegt, dass auf Kantonsstrassen künftig eine minimale Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt. Ausnahmen sind nur in speziellen Fällen erlaubt, etwa aus Gründen des Lärmschutzes oder der Sicherheit. Diese Entscheidung folgt auf eine öffentliche Vernehmlassung, die vom 26. März bis zum 26. Juni 2025 lief und insgesamt 34 Stellungnahmen verzeichnete.
Während wirtschaftliche Akteure und einige Parteien, darunter SVP und Die Mitte, den Entwurf begrüßten, äußerten andere, wie der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) und Mitte Links, Bedenken. Sie kritisierten eine mögliche Überregulierung und eine Beeinträchtigung der kommunalen Autonomie. Trotz dieser unterschiedlichen Meinungen wurde der Entwurf in leicht angepasster Form beibehalten, ohne dass zusätzliche Kosten oder Auswirkungen auf die Aufgabenverteilung zwischen Staat und Gemeinden entstünden. Aktuell gelten auf nur 0,2 Prozent des Kantonsstrassennetzes Tempo 30, während 31 Prozent der Strecken auf 50 km/h und 68,8 Prozent sogar über diesem Limit liegen.