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Im Kanton Freiburg wurde eine wichtige Anpassung der Mehrwertabgabe im Rahmen des Raumplanungsgesetzes (RPG) umgesetzt. Seit 2018 müssen die Kantone mindestens 20% des durch raumplanerische Maßnahmen geschaffenen Mehrwerts abschöpfen. Diese Regelung dient nicht nur der gerechten Entschädigung bei Wertverlusten, sondern fördert auch raumplanerische Projekte auf kommunaler und regionaler Ebene. Die jüngste Revision von 2024 sieht vor, dass Gemeinden bis zu 25% der Einnahmen für lokale Belange verwenden können.

Um den Eigentümern, Gemeinden und Planungsfachleuten die Anwendung dieser Regelungen zu erleichtern, wurde ein neuer Leitfaden veröffentlicht. Dieser fasst entscheidende Informationen zusammen und beantwortet praktische Fragen zur Schätzung des Mehrwerts, der Fälligkeit der Abgabe und möglichen Ausnahmen. Der Leitfaden steht online zur Verfügung und ergänzt die gesetzlichen Bestimmungen durch praxisnahe Erklärungen. Weitere Informationen sind auf der Webseite des Kantons Freiburg zugänglich.

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