Sidebar Werbung
Sidebar Werbung

Jedes Jahr verschmutzen falsch entsorgte Abwässer aus Swimmingpools Gewässer und gefährden damit die Tierwelt. Chlor, Reinigungsmittel und andere schädliche Chemikalien gefährden das aquatische Ökosystem und führen zum qualvollen Tod von Fischen, Krebsen und anderen Wasserlebewesen. Um das Wasser umweltgerecht zu entsorgen, sollten alle chemischen Behandlungen mindestens 48 Stunden vor der Entleerung des Pools eingestellt werden. Das Abwasser muss dann über die Kläranlage und nicht in die Regenwasserkanäle geleitet werden.

Das Amt für Umwelt hat deshalb klare Vorschriften für Privatschwimmbäder herausgegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass auch bei der Reinigung von Brunnen Vorsicht geboten ist, da schädliche Substanzen in zu hohen Konzentrationen im Wasser verbleiben können. Wer eine Umweltverschmutzung feststellt, soll sofort die Kantonspolizei informieren. Umweltverschmutzer müssen mit Geld- oder Freiheitsstrafen rechnen, da das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer hier streng greift.

Werbung
Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren
In-article Werbung
In-article Werbung