Versicherte mit niedrigen und mittleren Einkommen im Kanton Glarus können bald aufatmen: Der Regierungsrat hat in seiner Sitzung am 14. Januar 2025 beschlossen, die individuelle Prämienverbilligung (IPV) künftig automatisch auszuzahlen – ohne dass Betroffene einen Antrag stellen müssen. Dies erfolgt im Rahmen der Erfüllung des Postulats zur Prämienentlastung, das im September 2024 von der SP-Fraktion eingebracht wurde. Anhand von Steuerdaten soll ermittelt werden, wer Anspruch auf die IPV hat, was die bisherigen bürokratischen Hürden überwindet.
Das System wird vor dem Hintergrund eines neuen indirekten Gegenvorschlags von Bund und Parlament eingeführt, der die Kantone verpflichtet, mehr Geld für die Prämienverbilligung bereitzustellen. Der Kanton Glarus muss damit seine Ausgaben von 6 Millionen Franken auf über 13 Millionen Franken erhöhen. Die Überprüfung der Automatisierung der IPV-Berechnung zielt darauf ab, sicherzustellen, dass die Hilfe dort ankommt, wo sie am dringendsten benötigt wird. Der Regierungsrat plant, bis zur Landsgemeinde 2026 einen konkreten Vorschlag auszuarbeiten.