Bildungsgesetz-Revision: Mehr Flexibilität und weniger Klassengrössen!
Der Regierungsrat legt die Verordnungsänderungen zur Bildungsgesetz-Teilrevision vor, um flexible Klassengrössen und Altersentlastungen zu gewährleisten.

Bildungsgesetz-Revision: Mehr Flexibilität und weniger Klassengrössen!
Der Regierungsrat hat die Umsetzung der Teilrevision des Bildungsgesetzes (BiG) vorgestellt, die am 1. August 2026 in Kraft tritt. In einer Sitzung am 2. Dezember 2025 beantragte er dem Landrat, den entsprechenden Verordnungsänderungen zuzustimmen und das Postulat „Attraktive Rahmenbedingungen im Bildungsbereich“ als erfüllt abzuschreiben. Die neuen Regelungen versprechen einige bedeutende Änderungen: Die wöchentliche Unterrichtszeit in der Volksschule wird flexibler gestaltet, die Altersentlastung für Lehrpersonen beginnt nun bereits ab 55 Jahren und die maximale Klassengröße wird angepasst.
Konkret soll die maximale Schülerzahl in der Regel 22 betragen, während die Gemeinden mehr Autonomie bei der Organisation des Unterrichts erhalten. Dies führt allerdings zu Mehrkosten von etwa 510.000 Franken für die Gemeinden und 300.000 Franken für den Kanton, hauptsächlich aufgrund der verbesserten Altersentlastung. Das Fehlen von Präsenzlektionen hat hingegen keine gravierenden finanziellen Auswirkungen. Der Regierungsrat hat bereits in erster Lesung den notwendigen Erlassänderungen zugestimmt, die Details stehen in der Geschäftsdatenbank des Landrates zur Verfügung.