Bildungsgesetz: Teilrevision geht in die Vernehmlassung – Änderungen im Fokus!

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Der Regierungsrat Glarus leitet die Vernehmlassung zur Teilrevision des Bildungsgesetzes ein. Änderungen treten 2026 in Kraft.

Der Regierungsrat Glarus leitet die Vernehmlassung zur Teilrevision des Bildungsgesetzes ein. Änderungen treten 2026 in Kraft.
Der Regierungsrat Glarus leitet die Vernehmlassung zur Teilrevision des Bildungsgesetzes ein. Änderungen treten 2026 in Kraft.

Bildungsgesetz: Teilrevision geht in die Vernehmlassung – Änderungen im Fokus!

Der Regierungsrat des Kantons Glarus hat am 21. Oktober 2025 die Umsetzung einer Teilrevision des Bildungsgesetzes (BiG) beschlossen, welche am 1. August 2026 in Kraft tritt. Eine entscheidende Änderung betrifft die Regelung der wöchentlichen Unterrichtszeit: Diese wird künftig im Berufsauftrag festgelegt, wobei die bestehenden 28 Unterrichtslektionen erhalten bleiben. Neu wird auf das Ausweisen von zwei Präsenzlektionen verzichtet, was zu einer flexibleren Gestaltung des Unterrichts beitragen soll.

Zusätzlich wird die Altersentlastung für Lehrpersonen angehoben. Ab 55 Jahren können Lehrkräfte zwei Lektionen pro Woche weniger arbeiten, ab 60 Jahren sind es drei Lektionen. Diese Regelung soll auch Teilzeitkräfte unterstützen und Wettbewerbsnachteile im Vergleich zu anderen Kantonen abbauen. Der Landrat wird künftig für die abschließende Regelung der Altersentlastung verantwortlich sein. Die maximalen Klassengrößen werden ebenfalls neu festgelegt; die Gemeinden erhalten mehr Spielraum bei der Organisation des Unterrichts. Die Vernehmlassung zu den Änderungen läuft bis zum 23. November 2025 und die entsprechenden Unterlagen sind auf der Website des Kantons verfügbar.