Sidebar Werbung
Sidebar Werbung

Der Regierungsrat hat am 11. November 2025 beschlossen, die maximalen Ergänzungsleistungen (EL) für die stationäre Betreuung in Alters- und Pflegeheimen sowie für Spitex-Organisationen neu festzulegen. Diese Änderungen in der kantonalen Ergänzungsleistungsverordnung (KELV) führen voraussichtlich zu Mehrkosten von rund 520.000 Franken für den Kanton Glarus – davon 381.000 Franken für stationäre und 140.000 Franken für ambulante Leistungen.

Die Anpassungen sind notwendig, um sicherzustellen, dass die EL-Beiträge den Bundesvorgaben entsprechen und keine Abhängigkeit von Sozialhilfe aufgrund eines Heimaufenthalts entsteht. Die neuen Beiträge, die bei Genehmigung durch den Bund am 1. Januar 2026 in Kraft treten, sollen eine angemessene Unterstützung für die zahlreichen Senioren im Kanton gewährleisten. Insgesamt belaufen sich die EL-Ausgaben für die Glarner Alters- und Pflegeheime auf 15,5 Millionen Franken, wobei der Kanton Glarus rund 10,8 Millionen davon trägt.

Werbung
Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren
In-article Werbung
In-article Werbung