Regierungsrat erleichtert Weg zu erneuerbaren Energien im Kanton Glarus

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Der Regierungsrat Glarus ändert die Vollzugsverordnung, wodurch Gebühren für Fotovoltaikanlagen ab 2026 entfallen.

Der Regierungsrat Glarus ändert die Vollzugsverordnung, wodurch Gebühren für Fotovoltaikanlagen ab 2026 entfallen.
Der Regierungsrat Glarus ändert die Vollzugsverordnung, wodurch Gebühren für Fotovoltaikanlagen ab 2026 entfallen.

Regierungsrat erleichtert Weg zu erneuerbaren Energien im Kanton Glarus

Im Kanton Glarus gibt es revolutionäre Neuigkeiten für die Anbieter erneuerbarer Energien! Ab dem 1. Januar 2026 werden die Bewilligungsgebühren und jährlichen Abgaben für viele Anlagen, die grüne Energie produzieren, weitgehend abgeschafft. Dies beschloss der Regierungsrat in einer Sitzung am 11. November 2025 und setzt damit eine Änderung der Verordnung über den Vollzug der Energiegesetzgebung um, die vom Landrat vorgelegt wurde.

Die Regelung betrifft insbesondere Fotovoltaikanlagen: Künftig sind Anlagen, die auf oder an Gebäuden und Infrastrukturanlagen installiert werden, von der jährlichen Abgabe befreit. Auch freistehende Fotovoltaikanlagen, die für die Winterstromproduktion optimiert sind, genießen diese Erleichterung. Darüber hinaus werden auch Wärmenetze von Gebühren befreit, vorausgesetzt, sie liefern nachhaltig Wärme aus erneuerbaren Quellen. Solche Maßnahmen sollen die Nutzung erneuerbarer Energien im Kanton weiter ankurbeln und fördern!