Glarus sichert faire Entschädigung für Tierhalter: Neuer Gesetzesentwurf!

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Im Kanton Glarus soll die Abgeltung für Tierhalter bei Wolfsschäden neu geregelt werden. Memorialsantrag fordert faire Entschädigungen.

Im Kanton Glarus soll die Abgeltung für Tierhalter bei Wolfsschäden neu geregelt werden. Memorialsantrag fordert faire Entschädigungen.
Im Kanton Glarus soll die Abgeltung für Tierhalter bei Wolfsschäden neu geregelt werden. Memorialsantrag fordert faire Entschädigungen.

Glarus sichert faire Entschädigung für Tierhalter: Neuer Gesetzesentwurf!

Neuigkeiten aus dem Kanton Glarus: Der Regierungsrat hat den Memorialsantrag zur Entschädigung von Tierhaltern verabschiedet, die durch Wölfe geschädigt wurden. In einer entscheidenden Sitzung am 25. November 2025 wurde der Vorschlag offiziell an den Landrat übermittelt. Ab sofort sollen Tierhalter auch dann entschädigt werden, wenn die Todesursache von Nutztieren unklar ist, der Wolf jedoch als möglicher Übeltäter gilt. Dies bedeutet einen Paradigmenwechsel: Bisher war der Nachweis eines Wolfsangriffs erforderlich, um Entschädigungen zu erhalten.

Die neuen Regelungen sehen vor, dass der Kanton künftig 80 Prozent des Wertes eines betroffen Tiers übernimmt, sofern ein Großer Raubtier als wahrscheinlich Verursacher identifiziert werden kann. Eine zusätzliche Kommission wird über die Ansprüche entscheiden. Außerdem werden die finanziellen Rahmenbedingungen zur Behandlung von Wildschäden neu strukturiert, um künftige Entschädigungen zu ermöglichen. Die jährlichen Mehrkosten könnten bis zu 25.000 Franken betragen. Die Bevölkerung wird voraussichtlich in der Landsgemeinde 2026 über die Maßnahmen abstimmen können.