Glyphosat-Verbot gescheitert: Memorialsantrag rechtlich unzulässig!

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Regierungsrat Glarus beantragt, einen Memorialsantrag gegen Glyphosat als unzulässig zu erklären. Hintergrund: Bundesrecht und Gesundheit.

Regierungsrat Glarus beantragt, einen Memorialsantrag gegen Glyphosat als unzulässig zu erklären. Hintergrund: Bundesrecht und Gesundheit.
Regierungsrat Glarus beantragt, einen Memorialsantrag gegen Glyphosat als unzulässig zu erklären. Hintergrund: Bundesrecht und Gesundheit.

Glyphosat-Verbot gescheitert: Memorialsantrag rechtlich unzulässig!

Ein Aufschrei in der Glarner Landwirtschaft! Der Regierungsrat hat sich mit einem Memorialsantrag befasst, der ein Verbot von Glyphosat fordert – und sieht diesen nun als rechtlich unzulässig an! Eingereicht von Manuela van der Glas am 19. Juni 2025, war der Antrag von der Annahme geprägt, dass Glyphosat gesundheitliche Risiken birgt, darunter mögliche krebserregende Wirkungen und die Förderung von Krankheiten wie Alzheimer.

Doch der Regierungsrat schlägt Alarm: Laut seiner Beurteilung verstößt der Antrag gegen übergeordnetes Bundesrecht! Da die Regelung von Pflanzenschutzmitteln wie Glyphosat in der Hand des Bundes liegt, hat der Kanton keine Befugnis, ein eigenes Verbot aufzustellen. Ein solcher Schritt würde zudem das Prinzip des Binnenmarkts und die Wirtschaftsfreiheit untergraben. Daher wird der Landrat aufgefordert, den Antrag als unzulässig abzuweisen. Sehen wir, wie sich diese explosive Debatte weiter entfaltet!