Regierungsrat erklärt Memorialsantrag gegen CO2-Technik für unzulässig
Der Regierungsrat Glarus empfiehlt, den Memorialsantrag zur natürlichen Erreichung des Netto-Null-Ziels als unzulässig zu erklären.

Regierungsrat erklärt Memorialsantrag gegen CO2-Technik für unzulässig
Der Regierungsrat des Kantons Glarus hat entschieden, den Memorialsantrag „Netto Null Natürlich“ als rechtlich unzulässig zu erklären. Dieser Antrag, eingereicht von Manuela van der Glas am 19. Juni 2025, verlangt, dass das Netto-Null-Ziel im Kanton ausschließlich durch natürliche Methoden wie Aufforstung erreicht wird und das Absaugen sowie Speichern von Kohlendioxid aus der Luft verboten wird. Ein weiterer Punkt des Antrags sieht vor, dass die erhobenen CO2-Abgaben in einen kantonalen Fonds fließen, was jedoch ebenfalls gegen bundesrechtliche Vorgaben verstößt.
In seiner Bewertung stellt der Regierungsrat fest, dass der Antrag nicht nur gegen das Eidgenössische Klima- und Innovationsgesetz (KlG) verstößt, sondern auch die Verwendung der CO2-Abgaben im Gegenteil zum Bundesrecht regelt. Angesichts dieser rechtlichen Unzulässigkeit wurde unterbreitet, den Landrat um eine formelle Erklärung zu bitten. Der Antrag und alle dazugehörigen Dokumente sind bereits in der Geschäftsdatenbank des Landrates verfügbar.