Kanton Glarus plant höhere Entschädigungen für Tierhalter bei Wolfsangriffen
Der Kanton Glarus plant Gesetzesänderungen zur fairen Entschädigung von Nutztierhaltern bei Wolfsangriffen. Vernehmlassung bis 20. Oktober.

Kanton Glarus plant höhere Entschädigungen für Tierhalter bei Wolfsangriffen
Der Kanton Glarus plant beim Umgang mit Schäden durch Großraubtiere eine umfassende Reform! Ein neuer Memorialsantrag fordert gerechte Entschädigungen für Tierhalter, deren Nutztiere mutmaßlich durch Wolfsangriffe verletzt oder getötet wurden. Die Regierung hat nun Schritte in die Wege geleitet, um das Jagdgesetz und die Wildschadenverordnung entsprechend zu ändern. Damit soll die Entschädigung nicht mehr nur bei eindeutig nachgewiesenen Schäden durch große Raubtiere erfolgen, sondern auch, wenn Indizien auf einen solchen Vorfall hinweisen.
Die vorgesehenen Gesetzesänderungen ermöglichen zusätzliche Zahlungen, die der Kanton unabhängig vom Bund leisten wird. Die Entschädigungen könnten bis zu 80 Prozent des Nutztierwerts betragen und müssen in einem neu geschaffenen Gremium geprüft werden. Dieses neue Kommission wird aus Vertretern der Landwirtschafts- und Jagdbehörden bestehen. Für die Umsetzung dieser Regelungen werden jährliche Mehrkosten zwischen 10.000 und 25.000 Franken erwartet. Der Entwurf geht nun in die Vernehmlassung, die bis zum 20. Oktober 2025 dauert. In einer entscheidenden Phase stehen die Stimmen der Bevölkerung auf dem Spiel!