Der Kanton Glarus startet das Bewerbungsverfahren für neue Spitallisten für Akutsomatik und Rehabilitation, die 2026 in Kraft treten sollen. Bis zum 28. Februar 2025 haben Spitalunternehmen die Möglichkeit, sich für Leistungsaufträge zu bewerben. Diese neuen Listen sind gesetzlich vorgeschrieben und basieren auf einer Bedarfsprognose, die bis ins Jahr 2035 reicht.
Während die Spitäler sich um die Leistungsaufträge in den Bereichen Akutsomatik und Rehabilitation kümmern, wurde das Bewerbungsverfahren für psychiatrische Leistungen um zwei Jahre verschoben. Dies geschieht zum einen wegen mangelnder Erfahrung mit dem neuen Leistungsgruppenmodell und zum anderen, um der neu gegründeten Psychiatrischen Dienste Glarus AG ausreichend Zeit für die Anpassung zu geben.