Der Regierungsrat hat am 5. November 2024 Gesetzesänderungen beschlossen, die der Landrat genehmigen soll, um der Digitalisierung bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Rechnung zu tragen. Aufgrund der vollständigen Umstellung auf digitale Dossiers seit dem 1. Januar 2022 und einer neuen web-basierten Klientensoftware müssen grundlegende Anpassungen im Schweizerischen Zivilgesetzbuch vorgenommen werden. Das neue Recht wird voraussichtlich am 1. Juli 2025 in Kraft treten.
Zusätzlich plant die KESB Maßnahmen zur Bekämpfung des Ärztedefizits, das die Anordnung fürsorgerischer Unterbringungen erschwert. Ein Amtsarzt soll künftig leichter einberufen werden können, um die notwendigen Entscheidungen zu treffen. Zudem wird eine Fachstelle für Erbschaften geschaffen, die unabhängig von der KESB handeln kann und autorisiert wird, beglaubigte Kopien auszustellen. Auch hier ist eine gesetzliche Grundlage erforderlich. Die Kompetenzen der Gemeinden zur Bestimmung der zuständigen Mitarbeiter werden ebenfalls erweitert.