Klöntal im Wandel: Regierungsrat genehmigt Memorialsantrag für neue Gebühren!

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Regierungsrat erklärt den Memorialsantrag für das Klöntal als zulässig, zielt auf Besucherbeiträge und bessere Touristenlenkung ab.

Regierungsrat erklärt den Memorialsantrag für das Klöntal als zulässig, zielt auf Besucherbeiträge und bessere Touristenlenkung ab.
Regierungsrat erklärt den Memorialsantrag für das Klöntal als zulässig, zielt auf Besucherbeiträge und bessere Touristenlenkung ab.

Klöntal im Wandel: Regierungsrat genehmigt Memorialsantrag für neue Gebühren!

Der Regierungsrat hat den Memorialsantrag «Gesamtkonzept für das Klöntal» als zulässig beurteilt und fordert den Landrat auf, dies offiziell zu genehmigen. Ziel des Antrags von Roger Rhyner ist die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für einen Besucherbeitrag im Klöntal, um die lokale Wirtschaft anzukurbeln und den Touristenfluss besser zu steuern. Während eine allgemeine Eintrittsgebühr am Bundesrecht scheitert, zeigt sich der Regierungsrat optimistisch bezüglich der Erhebung von Parkgebühren und spezifischen Lenkungsmassnahmen.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind jedoch eng gesetzt: Eine pauschale Gebühr für den Zugang zu öffentlichen Wegen ist nicht zulässig, und der Klöntalersee gehört zur Axpo Power AG, was staatliche Gebühren ausschließt. Allerdings gibt es Spielraum bei Parkgebühren auf öffentlichem Grund, und eine Gebühr für Wildcamping wird ebenfalls als Möglichkeit in Betracht gezogen. Der Landrat wird nun über die Umsetzung entscheiden.