Glarus

Regierungsrat klärt: Wer prüft unsere Steuereinsprüche?

Der Regierungsrat hat am 12. August 2025 auf eine Interpellation von Landrat Remo Goethe reagiert, die die Objektivität und Unabhängigkeit bei der Prüfung von Steuereinsprachen in Frage stellt. Die Anfrage, die am 25. Juni 2025 eingereicht wurde, zielt darauf ab, ob die gleiche Person, die eine Steuerveranlagung vorgenommen hat, auch die darauf basierende Einsprache bearbeiten sollte.

In seiner Antwort bestätigte der Regierungsrat, dass es grundsätzlich vorgesehen ist, dass dieselbe Person beide Aufgaben übernimmt. Diese erste Einsprache wird jedoch nicht als juristisches Verfahren betrachtet, sondern ist ein Mittel zur Behebung möglicher Fehler. Daher sei es sinnvoll, dass die Eingabe kostenfrei von der ursprünglichen Person bearbeitet wird. Die Ergebnisse der Interpellation und die Stellungnahme des Regierungsrates sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates veröffentlicht.

Quelle
Kanton Glarus

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