Revolution im Grundbuch: Gesetzliche Grundlage für Daten-Austausch!
Am 1. März 2025 tritt die angepasste Verordnung über das Grundbuch in Kraft, um automatisierten Datenaustausch zu ermöglichen.

Revolution im Grundbuch: Gesetzliche Grundlage für Daten-Austausch!
Die Verordnung zur Führung des Grundbuchs wird ab dem 1. März 2025 umfassend angepasst! Während der Regierungsratssitzung am 11. Februar 2025 wurde beschlossen, die rechtlichen Grundlagen für einen automatischen Datenaustausch mit der kantonalen Personendatenplattform zu schaffen. Diese Änderung ermöglicht eine effiziente und korrekte Erfassung von Grundstückinformationen, da die Software des Grundbuchamts nun mit der Datenplattform der Einwohnerregister verknüpft wird.
Künftig wird das Grundbuchamt bei der Bearbeitung von Geschäftsfällen auch einen automatisierten Zugriff auf Personendaten durchführen können. Bisher war dies nur mit gesetzlicher Grundlage möglich, da es die informationelle Selbstbestimmung berührt. Mit dieser entscheidenden Anpassung ebnet der Regierungsrat den Weg für Modernisierung und Effizienz im Datenmanagement. Bereiten Sie sich auf einen schnellen und reibungslosen Ablauf bei Grundbuchgeschäften vor!