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Der Regierungsrat des Kantons Glarus hat am 25. November 2025 einen wegweisenden Spitalplanungsbericht genehmigt und die entsprechenden Spitallisten erlassen, um die stationäre Versorgung bis 2035 sicherzustellen. Diese Neuregelung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und erfüllt die revidierten bundesrechtlichen Vorgaben, die für eine moderne und effektive Gesundheitsversorgung unerlässlich sind.

Das Kantonsspital Glarus bleibt das Herzstück der Patientenversorgung und wird zusammen mit dem Kantonsspital Graubünden sowie dem Universitätsspital Zürich die Akutsomatik und Rehabilitation übernehmen. Während sieben weitere Spitäler ausgewählte Leistungsaufträge erhalten, wurden das Luzerner Kantonsspital und die Klinik im Park in Zürich von der Liste gestrichen. In der Rehabilitation dürfen künftig ausschließlich außer Kantonale Anbieter Leistungen erbringen, wobei die Klinikgruppe Valens die Hauptrolle spielt. Um die Qualität und Sicherheit für die Patienten zu gewährleisten, führt der Kanton Mindestfallzahlen und neue Qualitätsstandards ein, während Beschwerden gegen diese Neuerungen als nicht aufschiebend erachtet werden, um einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen. Die bisherigen Spitallisten verlieren am 31. Dezember 2025 ihre Gültigkeit.

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