Vogelgrippe Alarm: Neue Maßnahmen für Glarner Geflügelhalter!

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Im Kanton Glarus gelten ab dem 25. November 2025 neue Schutzmassnahmen gegen die Vogelgrippe für Geflügelhalter.

Im Kanton Glarus gelten ab dem 25. November 2025 neue Schutzmassnahmen gegen die Vogelgrippe für Geflügelhalter.
Im Kanton Glarus gelten ab dem 25. November 2025 neue Schutzmassnahmen gegen die Vogelgrippe für Geflügelhalter.

Vogelgrippe Alarm: Neue Maßnahmen für Glarner Geflügelhalter!

Die Vogelgrippe breitet sich in der Schweiz aus! Am 21. November 2025 wurden bei Enten und einem Schwan im Stadtweiher von Wil erstmals Infektionen nachgewiesen. Aufgrund der alarmierenden Situation ordnete das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) sofort umfassende präventive Maßnahmen an. Ab dem 25. November 2025 gelten strenge Regelungen für alle Geflügelhalter im ganzen Land.

Die neuen Vorschriften betreffen die Haltung von Hausgeflügel sowie Schwimm- und Laufvögeln. Besonders hervorzuheben sind die Einschränkungen beim Auslauf sowie das Management von Futter- und Tränkestellen. Die Maßnahmen sind für Betriebe mit mehr als 50 Tieren verbindlich, werden jedoch auch dringend für Hobbyhaltungen empfohlen. Tierhalter wurden bereits direkt informiert, um die Ausbreitung des hochansteckenden Virus zu stoppen.