Der Kanton Nidwalden hebt die Bauverbot in Gefahrenzonen auf! Ab dem 1. Oktober 2025 können Bauanträge in gefährdeten Gebieten genehmigt werden, auch wenn die Schutzmaßnahmen noch im Bau sind. Dies bringt eine spürbare Entlastung für zukünftige Projekte, darunter das Hochwasserschutzprojekt am Buoholzbach, wo eine Genehmigung möglicherweise bereits 2025 erfolgt.
Bauherrschaften profitieren von einer schnelleren Planungssicherheit, doch aufgepasst: Die Nutzung der Gebäude darf erst beginnen, wenn die Schutzmaßnahmen vollständig wirksam sind. Zudem müssen während der Bauphase Vorsorgemaßnahmen getroffen und eine Versicherung gegen Naturereignisse abgeschlossen werden. Risiken durch Verzögerungen sind dabei nicht ausgeschlossen – die Haftung liegt komplett bei den Bauherrschaften. Ein Schritt in die richtige Richtung, aber ohne Sicherheitsnetz!