Einfache Regeln für Grundstücks-Abgaben: Neues Gesetz ab 2027!
Das Raumplanungsgesetz wird aktualisiert: Neue Freigrenze und klare Regeln für Mehrwertabgaben ab 2027. Entlastung für Eigentümer.
Einfache Regeln für Grundstücks-Abgaben: Neues Gesetz ab 2027!
Das Einführungsgesetz zum Raumplanungsgesetz erlebt eine grundlegende Reform! Mit dem Ziel, klare und leicht umsetzbare Regeln für Grundstückseigentümer zu schaffen, wird eine einheitliche Freigrenze von 30.000 Franken eingeführt. Dies bedeutet konkret: Wenn der Wertzuwachs einer Liegenschaft durch Einzonungen unter diesem Betrag liegt, fallen keine Mehrwertabgaben an! Die bisher komplizierte doppelte Prüfung entfällt, was für Zugänglichkeit und Rechtssicherheit sorgt.
Baudirektorin Therese Rotzer-Mathyer betont, dass die Teilrevision praktikable und gesetzeskonforme Lösungen bietet – ein wahrer Gewinn für Eigentümer und Verwaltung! Die Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf läuft bis zum 28. November 2025. Danach wird die Vorlage überarbeitet und dem Landrat zur Verabschiedung vorgelegt. Die neuen Regelungen sollen bereits zum 1. Januar 2027 in Kraft treten!