Landrat erhöht Sitzungsgelder: Anpassungen ab 2027 geplant!

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
Veröffentlicht am
Impressum · Kontakt · Redaktionskodex

Der Regierungsrat eröffnet die Vernehmlassung zum angepassten Entschädigungsgesetz für Landrat und Behörden bis Januar 2026.

Landrat erhöht Sitzungsgelder: Anpassungen ab 2027 geplant!

Das kantonale Entschädigungsgesetz steht vor entscheidenden Anpassungen! In seiner Überprüfung hat das Landratsbüro im Sommer 2024 festgestellt, dass die Sitzungsgelder und Spesen der Landrats- und Regierungsratsmitglieder dringend an die aktuellen Lebenshaltungs- und Arbeitsbedingungen angepasst werden müssen. Mit einstimmiger Zustimmung des Landrats im November 2024 geht der Regierungsrat nun mit einer Überarbeitung des Gesetzes in die Vernehmlassung.

Die geplanten Änderungen sehen eine Erhöhung der Sitzungsgelder sowie eine Aufstockung der Spesenentschädigung vor. Das betrifft nicht nur die Mitglieder der landrätlichen Kommissionen, sondern auch die Fraktionen, die entscheidend zur Vorbereitung der Landratssitzungen beitragen. Finanzdirektorin Michèle Blöchliger erklärte, dass diese Anpassungen notwendig sind, um der Inflation und dem Trend zu digitalen Arbeitsformen Rechnung zu tragen. Während die pauschale Entschädigung für Gebühren und Aktenstudium gleich bleibt, werden auch Anpassungen bei den Entschädigungen für Gerichte und andere Behörden eingeführt. Die finanziellen Auswirkungen auf den Kanton werden sich voraussichtlich im mittleren bis höheren fünfstelligen Bereich jährlich bewegen. Die Vernehmlassung läuft bis Mitte Januar 2026, bevor die Änderungen 2027 in Kraft treten sollen.