Neue Sprengstoffverordnung: Kantonspolizei übernimmt die Kontrolle!

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Die Totalrevision der Sprengstoffverordnung in Nidwalden erhält breite Zustimmung und soll bis zum 1. März 2026 in Kraft treten.

Neue Sprengstoffverordnung: Kantonspolizei übernimmt die Kontrolle!

Die kantonale Sprengstoffverordnung von Nidwalden steht vor einer umfassenden Überarbeitung, um den modernen Anforderungen gerecht zu werden. Die aktuellen Regelungen, die seit 1982 bestehen, sollen an die bundesrechtlichen Vorgaben und sicherheitspolitischen Entwicklungen angepasst werden. Die geplante Totalrevision hat in der Vernehmlassung breite Zustimmung erhalten, ohne wesentliche Einwände, die eine Neugestaltung notwendig machen würden.

Ein wesentlicher Bestandteil der Reform ist der Wechsel der Zuständigkeit für Bewilligungen und Kontrollen von der Justiz- und Sicherheitsdirektion zur Kantonspolizei, die über die nötigen Fachkenntnisse zur Überwachung explosiver Stoffe verfügt und schneller auf potenzielle Gefahren reagieren kann. Um die neue Verordnung in Kraft treten zu lassen, müssen die alten Richtlinien zuerst offiziell durch den Landrat aufgehoben werden. Die Revision soll voraussichtlich am 1. März 2026 wirksam werden.