Nidwalden modernisiert Personalgesetz: Mehr Urlaub und Familienförderung!
Der Kanton Nidwalden modernisiert ab 2026 die Personalgesetzgebung, um als attraktiver Arbeitgeber gegen Fachkräftemangel zu bestehen.
Nidwalden modernisiert Personalgesetz: Mehr Urlaub und Familienförderung!
Der Kanton Nidwalden stellt sich den Herausforderungen des Fachkräftemangels und modernisiert seine Personalgesetzgebung! Ab dem 1. Januar 2026 wird der Mindestferienanspruch für Mitarbeitende auf beeindruckende 25 Tage angehoben – Lernende erhalten sogar 30 Tage! Finanzdirektorin Michèle Blöchliger stellt klar: „Mit dem bisherigen Anspruch sind wir nicht konkurrenzfähig. Fünf Wochen sind heute Standard!“
Zusätzlich wird die Familienzulage pro Kind ausgezahlt, um die Attraktivität als familienfreundlicher Arbeitgeber zu steigern. Mehr Mittel fließen auch in soziale Teamaktivitäten, was in Zeiten der Digitalisierung unverzichtbar wird. Über 20 Jahre wurde nicht an die gestiegenen Kosten angepasst! Zudem erhalten Mitarbeitende mit einem Arbeitspensum von 40 Prozent oder mehr einen Zuschuss für ein Halbtax-Abo, um die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu fördern und die Umwelt zu entlasten. Diese bahnbrechenden Änderungen profitieren nicht nur die staatlichen Angestellten, sondern auch Mitarbeiter der Gemeinden und öffentlich-rechtlicher Anstalten!