Nidwalden steht in den Startlöchern für die Wahlen 2026! Die Stimmberechtigten wählen am Sonntag, den 8. März 2026, sowohl den Regierungsrat als auch den Landrat. Die Fristen sind klar: Wahlvorschläge für den Landrat müssen bis zum 5. Januar 2026 eingereicht werden, die Kandidaturen für den Regierungsrat bis zum 19. Januar 2026.
Achtung, Wähler! Der Regierungsrat wird mit sieben Mitgliedern im Majorzverfahren gewählt, und falls nötig, gibt es einen zweiten Wahlgang am 29. März 2026. Im Landrat werden 60 Vertreter aus den elf Gemeinden im Proporzverfahren gewählt – die Verteilung der Sitze bleibt im Vergleich zur aktuellen Legislatur unverändert. Die neuen Vertreter treten dann am 1. Juli 2026 ihr Amt an. Der Zeitplan wurde sorgfältig geplant, um Kollisionen mit anderen Abstimmungen zu vermeiden. Die Wähler können sich also auf klare Verhältnisse freuen!