Das Bundesgericht hat entschieden: Die geplanten Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bleiben in der zulässigen rechtlichen Grauzone und sind mit der Wirtschaftsfreiheit vereinbar. Dennoch kommt es zu einem klaren Rückschlag für die Initiativen der Städte, denn die Verfassung des Kantons Zürich und das Sozialhilfegesetz lassen den Gemeinden keinen Spielraum, um bei privaten Arbeitsverhältnissen einzugreifen.
Daher fallen die Verordnungen zur Einführung eines Mindestlohns ins Wasser, da sie gegen das kantonale Recht verstoßen. Innerhalb des Spruchkörpers gibt es zwar eine Minderheit, die eine andere Auffassung vertritt, doch die Entscheidung ist eindeutig und kann beim Bundesgericht angefochten werden. Die anonymisierten Urteile sind in der Entscheiddatenbank des Verwaltungsgerichts unter den Nummern AN.2024.00001 und AN.2024.00002 abrufbar.